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- Geschrieben von Martin Blesgen
Handlungsbedarf aufgrund des Mindeststeuergesetzes – Abgabe der Gruppenträgermeldung bis zum 28.2.2025
Bearbeitungsstand 15. August 2024
Das Mindeststeuergesetz (MinStG) gilt weitgehend ab dem 1.1.2024. Damit hat Deutschland die internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der G20/OECD-Zweisäulenlösung umgesetzt, um eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % sicherzustellen.
Maßgeblich für die Anwendbarkeit des MinStG ist das Erreichen der bereits aus dem CbC-Reporting bekannten Umsatzschwelle in Höhe von 750 Mio. €. Anhand des Konzernabschlusses der obersten Muttergesellschaft ist zu prüfen, ob eine Unternehmensgruppe diese Schwelle erreicht.
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- Geschrieben von Martin Blesgen
Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Verrechnungspreise bei Finanztransaktionen ab dem Jahr 2024
Bearbeitungsstand 23. Mai 2024
Konzipiert war das Wachstumschancengesetz als große steuerliche Entlastung für die Unternehmen in Deutschland.
Nachdem die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Wachstumschancengesetz bereits am 17. November 2023 verabschiedet hatten, hat nunmehr nach diversen Überarbeitungen auch der Bundesrat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Faktisch ist die Entlastung schlussendlich deutlich geringer ausgefallen als propagiert.
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- Geschrieben von Martin Blesgen
Homeoffice regelmäßig keine Betriebsstätte
Bearbeitungsstand 23. Mai 2024
Sofern grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer regelmäßig in ihrer Wohnung für den Arbeitgeber tätig werden, wurde die Steuerabteilung bisweilen nervös aufgrund der möglichen Begründung einer Betriebsstätte hierdurch für den Arbeitgeber.
Trotz der regelmäßig inländischen Freistellung der Betriebsstättengewinne sind die steuerlichen Folgen einer Betriebsstättenbegründung durchaus signifikant:
Durch die beschränkte Steuerpflicht des Unternehmens ergeben sich umfangreiche Betriebsstättengewinnermittlungs- und Dokumentationspflichten.
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- Geschrieben von Martin Blesgen
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023
Bearbeitungsstand 15. Dezember 2023
Wie die Zeit verfliegt:
Während früher nahezu Jahrzehnte zwischen dem Erlass neuer Verwaltungsgrundsätze zu Verrechnungspreisen vergehen konnten, hat das BMF nunmehr mit Datum vom 6. Juni 2023 neue Verwaltungsgrundsätze (VWG) Verrechnungspreise nur knapp zwei Jahren nach den bisherigen VWG Verrechnungspreise 2021 veröffentlicht und diese somit abgelöst.
Die VWG Verrechnungspreise 2023 sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Zu begrüßen ist, dass zum Zwecke der Eindämmung der Normenflut die Position der Finanzverwaltung zur Funktionsverlagerung in die VWG nunmehr in kürzerer Form einbezogen wurden.
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- Geschrieben von Martin Blesgen
Finanzgericht verneint Funktionsverlagerung in der Gruppe
Bearbeitungsstand 10. August 2023
Die Finanzverwaltung prüft potenzielle Funktionsverlagerungen in steuerlichen Außenprüfungen unverändert kritisch. Auch im Hinblick auf die aktuelle Situation in Deutschland ist in zukünftigen Jahren und Außenprüfungen von einer weiter zunehmenden Bedeutung der Thematik auszugehen insbesondere. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die FVerlV verschärft wurde.
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- Geschrieben von Martin Blesgen
Registerfälle und Handlungsempfehlungen für Steuerpflichtige
Bearbeitungsstand 1. Juli 2023
Die sogenannten Registerfälle haben seit dem Jahr 2020 in der Fachwelt und zum Leidwesen der Steuerpflichtigen große Aufmerksamkeit erlangt.
Es handelt sich hierbei um ein echtes Kuriosum, da dieser Steuertatbestand über fast 100 Jahre ab der Einführung im Jahr 1925 schlicht nicht gesehen und nicht angewandt wurde.
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- Geschrieben von Martin Blesgen
Einleitung und Rechtsgrundlage der Anforderung
Bearbeitungsstand 15. Juli 2023
Zunehmend wird in Betriebsprüfungen die Vorlage eines Gesamtjournals mit allen, auch steuerlich nicht relevanten E-Mails, angefordert. Fokus der Finanzverwaltung ist es hierbei regelmäßig, konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen zu überprüfen.
Die Finanzverwaltung begründet die Anforderung von Emails mit der Verpflichtung des Steuerpflichtigen, empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe aufzubewahren, sofern sie steuerlich relevant sind. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 147 Abs. 6 AO iVm § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, und 5 AO.