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Für internationale Unternehmen vom DAX Konzern bis zum kleineren Mittelständler sind grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen oftmals von großem Nutzen. Hiermit verbunden sind jedoch regelmäßig gerade für kleinere Unternehmen hohe Kosten und ein signifikanter Verwaltungsaufwand.

Eine Entsendung wirkt sich auf die inländische sowie ausländische Besteuerung des Mitarbeiters aus. Das Gleiche gilt analog für Fragen der Sozialversicherung. Ebenso ist die Vorsorge- und Altersplanung des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Es ist zu klären, auf wessen payroll der Mitarbeiter stehen soll, ob das Unternehmen oder der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sein Gehalt an die Behörden zu melden und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten.

Unter Berücksichtigung von Compliance und Risikomanagementgesichtspunkten unterstützen wir Sie dabei, dass Ihr Unternehmen alle weltweiten steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften befolgt.

Wir bieten Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen im Kontext von Mitarbeiterentsendungen an:

  • Steuerliche Registrierung als Arbeitgeber und Vertretung bei den ausländischen Steuerbehörden im Tätigkeitsstaat regelmäßig mit Hilfe des ausländischen Beraters

  • Erstellung von Entsendungsverträgen oder Arbeitsverträgen für die entsandten Mitarbeiter mit anwaltlicher Hilfe

  • Berücksichtigung von betrieblichen Altersvorsorgeplänen

  • Unterstützung bei den Gesprächen mit entsandten Mitarbeitern zwecks deren umfassender Information und Betreuung

  • Berechnung und Information hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung entsandter Mitarbeiter

  • Internationale Steuerrechtsgestaltungsberatung im Kontext der Entsendung aus einer Hand: Berücksichtigung möglicher Indikationen auf die Verrechnungspreisgestaltung z. Bsp. bei konzerninternen Dienstleistungen oder auch bei Fragen der Betriebsstättenbegründung bzw. Vermeidung

  • Laufende Gehaltsabrechnungen sowohl Brutto-Netto als auch Netto-Brutto

  • Kalkulation eines möglichen Steuerausgleichs (z. Bsp. sog. Tax Protection bzw. Tax Equalization-Berechnungen)

  • Für komplexe Fragen des Sozialversicherungsrechts nehmen wir einen externen Berater zu Hilfe, um eine optimale Beratung im Sinne des Mandanten zu garantieren.


Selbstverständlich beraten wir spiegelbildlich gleichsam entsandte Mitarbeiter mitsamt der Erstellung der Steuererklärung während der Dauer der Auslandstätigkeit.

 


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