Für international tätige Unternehmen bilden die Verrechnungspreise seit nunmehr gut 15 Jahren den Schwerpunkt jeder steuerlichen Außenprüfung. Die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes für alle konzerninterne Transaktionen und dessen Dokumentation stellen den Steuerpflichtigen vor große Herausforderungen.
Jeder Steuerpflichtige muss sich u.a. folgende Fragen stellen:
Sind meine Verrechnungspreise fremdvergleichskonform?
Verfüge ich über eine entsprechend der Abgabenordnung vorschriftsmäßige Verrechnungspreisdokumentation?
Was sind die Auswirkungen der Vorschriften über Funktionsverlagerung sowie Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)?
Wie kann ich im Falle der Einkünftekorrektur durch eine Außenprüfung Doppelbesteuerung für die Gruppe vermeiden?
Als Verrechnungspreisspezialisten bieten wir Ihnen daher insbesondere folgende Beratungsleistungen im Kontext Verrechnungspreise an:
- Stärken-Schwächen-Analyse der bestehenden Verrechnungspreisdokumentation bzw. des bestehenden Verrechnungspreissystems zum vereinbarten Pauschalpreis (Quick-Check)
- Individuelle Gestaltung von Verrechnungspreissystemen und deren Implementierung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte wie Umsatzsteuer oder Zoll
- Anfertigung von Benchmarking-Analysen für die Angemessenheitsanalyse mit Hilfe externer Datenbanken
- Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen (z. Bsp. Masterfile, Localfile und Country-by-Country Reporting) bzw. individuelle Hilfe bei der Erstellung von Teilbereichen der Dokumentation
- Verteidigung in Betriebsprüfungen (auch Hinzuziehung in laufende Betriebsprüfungen)
- Begleitung von Verständigungsverfahren, Vorabverständigungsverfahren (APAs) sowie finanzgerichtlichen Klageverfahren
- Beratung zu Funktionsverlagerungen und grenzüberschreitenden Restrukturierungen
- Gestaltung von konzerninternen Finanzierungsstrukturen
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Verrechnungspreisfragestellungen
- Beratung zur Betriebsstättenbegründung bzw. Vermeidung inklusive der Betriebsstättengewinnaufteilung und Erstellung der einhergehenden Hilfs- und Nebenrechnungen sofern notwendig
- Risikoeinschätzung etwaiger Auswirkungen der BEPS-Maßnahmen
- Durchführung von Workshops, Erarbeitung von Handlungsanweisungen, Verrechnungspreisrichtlinien sowie Begleitung bei der Implementierung der erarbeiteten Prozesse
- Koordination mit den ausländischen Beratern