Kompetente Verrechnungspreisberatung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen unter Berücksichtigung der Implikationen im internationalen Steuerrecht.
Grundsätzlich gilt:
Je internationaler ein Unternehmen agiert, desto komplexer werden die zu beachtenden steuerlichen Vorschriften und die zu kontrollierenden Risiken.
Wir bieten Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen im Kontext Internationales Steuerrecht an:
- Hinzurechnungsbesteuerung: Erkennen, Vermeiden oder Optimieren
- Unterstützung bei der Entlastung von ausländischen Quellensteuern sowie Durchführung von Erstattungsanträgen beim Bundeszentralamt für Steuern
- Beratung zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung
- Identifikation steuerlicher Risiken für Ihre Repräsentanz, Betriebsstätte, Handelsvertretung oder Tochterunternehmen Inbound sowie Outbound ggf. mit Hilfe der ausländischen Berater
- Betreuung bei allen komplexen Fragen zur Betriebsstättenbesteuerung, insbesondere bei Bau-und Montagebetriebsstätten
- Wegzugsbesteuerung
- Beratung zu allen Fragen betreffend Doppelbesteuerungsabkommen
- Gestaltungsberatung zur Nutzung von Steuersparpotentialen