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Kompetente Verrechnungspreisberatung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen unter Berücksichtigung der Implikationen im internationalen Steuerrecht.

Grundsätzlich gilt:

Je internationaler ein Unternehmen agiert, desto komplexer werden die zu beachtenden steuerlichen Vorschriften und die zu kontrollierenden Risiken.

Wir bieten Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen im Kontext Internationales Steuerrecht an:

  • Hinzurechnungsbesteuerung: Erkennen, Vermeiden oder Optimieren

  • Unter­stüt­zung bei der Ent­las­tung von aus­län­di­schen Quel­len­steu­ern sowie Durchführung von Erstattungsanträgen beim Bundeszentralamt für Steuern

  • Bera­tung zur grenz­über­sch­rei­ten­den Ver­lust­ver­rech­nung

  • Iden­ti­fi­ka­tion steu­er­li­cher Risi­ken für Ihre Reprä­sen­tanz, Betriebs­stätte, Han­dels­ver­t­re­tung oder Toch­ter­un­ter­neh­men Inbound sowie Outbound ggf. mit Hilfe der ausländischen Berater

  • Betreuung bei allen komplexen Fragen zur Betriebsstättenbesteuerung, insbesondere bei Bau-und Montagebetriebsstätten

  • Wegzugsbesteuerung

  • Beratung zu allen Fragen betreffend Doppelbesteuerungsabkommen

  • Gestaltungsberatung zur Nutzung von Steuersparpotentialen

 


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