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Kanzleiprofil, Philosophie und Honorare


Die deutsche Steuerlandschaft ist unverändert durch eine weltweit einmalige Komplexität gekennzeichnet. Keineswegs ist dies ein Mythos:

Zwar lebt nur ein verschwindend geringer Anteil der weltweiten Steuerzahler in Deutschland, aber ehrenwerte Politiker wie Edmund Stoiber und Guido Westerwelle sprachen in der Vergangenheit von einem aus Deutschland stammenden Anteil an der weltweiten Steuerliteratur in Höhe zwischen 60 und 80 Prozent. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass sich ein renommierter deutscher Steuerrechtler namens Albert Rädler einmal dahingehend versucht hat diesen Anteil nachzuweisen, in dem er mit einem einfachen Maßband in die eindrucksvolle Bibliothek des Amsterdamer International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) ging und schaute, wie viele der insgesamt 2.000 Regalmeter auf Bücher und Zeitschriften entfallen, die sich mit dem deutschen Steuerrecht beschäftigen.

Wir hoffen, dass unsere Arbeitsmethoden zumindest nach heutigen Maßstäben moderner und wissenschaftlicher sind als diejenigen des legendären Prof. Dr. Albert Rädler.

In jedem Fall begegnen wir der heutigen Komplexität mit dem unseres Erachtens erforderlichen Spezialistentum:

Wir beraten Sie seit mehr als zehn Jahren im internationalen Steuerrecht und auf dem Gebiet der Verrechnungspreise. Ausschließlich.

Nur so sind wir imstande, glaubwürdig als Spezialisten zu agieren.

Innerhalb dieser Spezialisierung betrachten wir uns als Generalisten, die auf nahezu allen Rechtsgebieten des internationalen Steuerrechts beraten. So gedenken wir, die notwendigen Verknüpfungen zwischen den einzelnen Gebieten, die für das Steuerrecht so unerlässlich sind, erkennen zu können.

Gerade die jüngsten Entwicklungen in Deutschland verdeutlichen, dass unserer Meinung nach Themen wie die Funktionsverlagerung oder die Wegzugsbesteuerung zumindest mittelfristig die Zukunft bestimmen werden.

Des Weiteren liegt der Fokus unserer Kanzlei auf Pragmatismus und Kostentransparenz.

Hintergrund ist der bei allen Steuerpflichtigen zu beobachtende Kostendruck aufgrund der allseits beklagten Bürokratie und der zunehmenden Gesetzesflut. Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung vom 12. September 2023 soll alleine die EU mittlerweile für rund 57 Prozent aller bürokratischen Berichtspflichten verantwortlich sein.

Vor diesem Hintergrund versuchen wir, die erforderliche Compliance bezahlbar zu halten für die Mandanten.

Im Internationalen Steuerrecht spezialisierte Kanzleien veranschlagen regelmäßig Stundensätze bis zu 500 EUR und mehr.

Wir garantieren Ihnen Stundensätze von weniger als 200 EUR, obwohl auch wir für Tätigkeiten im Rahmen früherer Beschäftigungen für führende Kanzleien die genannten Stundensätze in Höhe von bis zu 500 EUR veranschlagt haben. Bedenken Sie als Mandant, dass Sie mit den Honoraren auch oftmals die Kosten u.a. für die aufwändige Infrastruktur und repräsentative Bürogebäude großer Kanzleien tragen.

Nur in den besonderen Fällen des § 9a Abs. 2 StberG ist es Steuerberatern erlaubt, Erfolgshonorare zu vereinbaren.

Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen vereinbaren wir gerne in Abhängigkeit vom konkreten Beratungsaufwand und der zu erwartenden Steuerersparnis oder -erstattung unsere erfolgsabhängige Vergütung zwischen 5 und 40 Prozent der eingesparten/erstatteten Steuer. Unser Honorar entsteht somit erst, sobald der Erfolg eingetreten ist, beispielsweise in Form eines reduzierten Steuerbescheids.

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