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Für internationale Unternehmen vom DAX Konzern bis zum kleineren Mittelständler sind grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen oftmals von großem Nutzen. Hiermit verbunden sind jedoch regelmäßig gerade für kleinere Unternehmen hohe Kosten und ein signifikanter Verwaltungsaufwand.

Eine Entsendung wirkt sich auf die inländische sowie ausländische Besteuerung des Mitarbeiters aus. Das Gleiche gilt analog für Fragen der Sozialversicherung. Ebenso ist die Vorsorge- und Altersplanung des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Es ist zu klären, auf wessen payroll der Mitarbeiter stehen soll, ob das Unternehmen oder der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sein Gehalt an die Behörden zu melden und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten.

Unter Berücksichtigung von Compliance und Risikomanagementgesichtspunkten unterstützen wir Sie dabei, dass Ihr Unternehmen alle weltweiten steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften befolgt.

Wir bieten Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen im Kontext von Mitarbeiterentsendungen an:


Selbstverständlich beraten wir spiegelbildlich gleichsam entsandte Mitarbeiter mitsamt der Erstellung der Steuererklärung während der Dauer der Auslandstätigkeit.