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Einen industriespezifischen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit stellen neben dem Maschinenbau Bau- und Montagetätigkeiten dar. Hierbei begleiten wir beratend weltweite Bau- und Montageprojekte, auch und insbesondere in Ländern, in denen deutsche Investitionen vergleichsweise selten sind.

Wir decken hierbei das volle steuerliche Spektrum der Beratungstätigkeiten ab.

Dies gilt sowohl für die etwaige Steuerpflicht der im Ausland tätigen Bauunternehmung als auch der potentiellen persönlichen Steuerpflicht der dort tätigen Mitarbeiter. Von Unternehmensseite ergeben sich in Abhängigkeit von der Frage einer Betriebsstättenbegründung gegebenenfalls umfangreiche Steuerdeklarationspflichten im ausländischen Staat, die wir mit Hilfe unserer jeweiligen Netzwerkpartner (vgl. Netzwerk) so pragmatisch wie möglich abdecken.

Ebenfalls sind Fragestellungen ausländischer Quellensteuern auf Bautätigkeiten sowie der korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung zu beachten.

Sehr wichtig sind ebenfalls die Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers für die im Ausland tätigen Mitarbeiter. Dies gilt zum einen für die mögliche Freistellung von deutscher Lohnsteuer im Inland. Hier kann eine sogenannte Hypotax berechnet werden, die als fiktive Steuer dem Steuerbetrag entspricht, welche der Mitarbeiter im Heimatland hätte entrichten müssen, wenn er nicht im Ausland gearbeitet hätte. Zum anderen sind etwaige persönliche Steuerpflichten des Mitarbeiters im Ausland zu erfüllen, sofern solche begründet wurden. Dies geschieht im Falle einer Betriebsstättenbegründung durch das Unternehmen regelmäßig ab dem ersten Tag der Auslandstätigkeit des Mitarbeiters.

Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten, die sich oftmals auch dadurch ergeben, dass Mitarbeiter bei unterschiedlichen Auslandsprojekten tätig sind, ist die sozialversicherungsrechtliche Beratung des Mitarbeiters mindestens genauso wichtig wie steuerliche.